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Arzneimittelanalyse

 
Patientinnen und Patienten haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

 

Wenn Sie fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen

Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. (Man spricht dann von Polymedikation.) Je mehr Arzneimittel eingenommen werden, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen. Die Apotheke kann durch ihre Beratung dazu beitragen, dass die Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.

 

Was passiert in der Apotheke?

Das Apothekenteam erfasst in einem strukturierten Patientengespräch zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arznei­mittel­therapie­sicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikations­plan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird ihr behandelnder Arzt bzw Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.

 

Wer hat Anspruch auf die Leistung?

Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich. Die Kosten dafür trägt Ihre Krankenkasse bzw. Ihre private Krankenversicherung.

 

Warum das Ganze?

Bei der Anwendung von mehreren Arzneimitteln können gesundheits­gefährdende Probleme auftreten. Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen können die Wirksamkeit der Medikation einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen. Die Apotheke hilft dabei, solche Probleme zu vermeiden.

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